Ich berate und verteidige in aussergewöhnlichen Lebensituationen und begleite Menschen durch das gesamte Strafverfahren. Seit mehr als 2.000 Mandaten....
„Freundliche und zielgerichtete Beratung. Sehr engagiert und gutes Ergebnis. Ich kann Herrn Dietrich bedingungslos weiterempfehlen.“
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„Gute Beratung. Sehr zufriedenstellendes Ergebnis. Unkomplizierte und klare Kommunikation. Unbedingt zu empfehlen!“
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„Herr Dietrich nimmt sich Zeit, spricht "Klartext" und ist sehr sympathisch. Vielen Dank Herr Dietrich!“
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Leistungen im Strafrecht
Allgemeines Strafrecht
Verteidigung in Verfahren u. a. wegen Diebstahl (§ 242 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Körperverletzung (§ 223 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB) und verwandter Delikte. Frühzeitige Akteneinsicht, fundierte Beweisprüfung und klare Verteidigungsstrategie.
BtM-Strafrecht
Beratung und Verteidigung bei Delikten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wie Besitz, Erwerb, Handeltreiben oder Einfuhr. Sorgfältige Kontrolle der Beweisketten sowie Arbeit auf Einstellung, Strafmilderung oder Therapie statt Strafe.
Cybercrime
Beratung und Verteidigung bei Computer- und Internetstraftaten. Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), Abfangen von Daten (§ 202b StGB), Datenveränderung (§ 303a StGB), Computersabotage (§ 303b StGB) oder Computerbetrug (§ 263a StGB). In der technisch fundierten Verteidigung bei IT-bezogenen Straftaten liegt ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit.
Jugendstrafrecht
Verteidigung nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) mit Fokus auf Erziehungsgedanken und Zukunftsperspektiven. Zielgerichtete Lösungen und individuelle Strategien in enger Abstimmung mit allen Beteiligten.
Kapitaldelikte
Verfahren wegen Totschlag (§ 212 StGB), Mord (§ 211 StGB) sowie anderer schwerer Gewalt- und Lebensdelikte. Frühzeitige Sicherung entlastender Beweise, Gutachtenkritik und Wahrung des Rechts auf faire Beweisaufnahme.
Verkehrsstrafrecht
Verteidigung bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) u. a. Ziel ist, Führerschein und Mobilität zu sichern.
Sexualstrafrecht
Diskrete und entschlossene Verteidigung bei Vorwürfen nach § 177 StGB (sexuelle Nötigung/Vergewaltigung), §§ 184 ff. StGB und §§ 176 ff. StGB. Präzise Beweiswürdigung, Sensibilität und konsequente Wahrung Ihrer Rechte.
Revision
Rechtsmittel nach der StPO: systematische Urteilsanalyse, Herausarbeitung von Sach- und Verfahrensrügen und Erstellung tragfähiger Revisionsbegründungen – fristwahrend und substanziell.
Über mich
Dipl. jur. Daniel Dietrich – Fachanwalt für Strafrecht
Seit mehr als einem Jahrzehnt berate und Verteidige ich in aussergewöhnlichen Lebensituationen und begleite Menschen durch das gesamte Strafverfahren. Mein Anspruch: Klarheit in jeder Lage, realistische Einschätzung der Möglichkeiten und konsequente Vertretung Ihrer Interessen – menschlich und juristisch auf Augenhöhe.
Eine besondere Expertise liegt in der Beratung und Verteidigung bei Computer- und Internetstraftaten. Meinen ersten Rechner habe ich 1996 zusammengebaut, den ersten Bitcoin 2011 gemined.