Strafrecht und Strafverteidigung
Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der Tätigkeit als Strafverteidiger.
24H NOTRUF BEI FESTNAHME UND HAUSDRUCHSUCHUNG: 04488 5203335
Durch eine verfrühte Einlassung kann spätere Strafverteidigung in nicht wieder gut zu machender weise erschwert werden. Daher gilt:
NUTZEN SIE IHR RECHT ZU SCHWEIGEN!
Das Strafrecht ist berührt, wenn Sie eines der folgenden Schriftstücke erhalten haben:
- Anklageschrift
- Strafbefehl
- Anhörungsbogen
- Ladung zur Zeugen- / Beschuldigtenvernehmung / Erörterung von Detailfragen
- Bußgeldbescheid
- Beschluß über die Entziehung der Fahrerlaubnis
Strafrecht ist auch dann betroffen, wenn Sie Kontakt zu Beamten oder Beamtinnen der Polizei oder Ordnungsbehörden haben, etwa bei einer Verkehrskontrolle oder bei einer Hausdurchsuchung.
Im Strafrecht bin ich für Sie auf den folgenden Gebieten tätig:
Hinweis
In Strafsachen mit rassistischem, antisemitischem oder fremdenfeindlichem Hintergrund verteidige ich nicht. Dieser Bereich ist der Opfervertretung vorbehalten.