Strafverteidiger

Was tut ein Strafverteidiger oder eine Strafverteidigerin für mich?

Ein Strafverteidiger oder eine Strafverteidigerin informiert sich zunächst über den Stand der Ermittlungen und die tatsächlichen Vorwürfe gegen Sie. Hierzu dienen Ihre Informationen und Einsicht in die Ermittlungsakte. Ohne Akteneinsicht ist eine effiziente Verteidigung nicht möglich.

Eine Verteidigung sollte so frühzeitig wie möglich beginnen, also zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie erstmals von dem gegen Sie gerichteten Verfahren Kenntnis erlangen oder vermuten, dass ein solches Verfahren zu erwarten ist.

Ein Strafverteidiger oder eine Strafverteidigerin nimmt durch die richtige Antragstellung und den richtigen Vortrag zu Ihren Gunsten Einfluss auf das Strafverfahren. Hierzu gehört es insbesondere, entlastende Beweismittel in das Verfahren richtig einzubringen und Verfahrensfehler aufzudecken.

Ziel der Strafverteidigung ist häufig der Freispruch oder eine Einstellung. Eine Verurteilung kann jedoch in vielen Fällen nicht ausgeschlossen werden. Dann ist das Verteidigungsziel, das für Sie günstigste Strafmaß zu erreichen.

Weiteres Ziel eines Strafverteidgers oder einer Strafverteidigerin sollte es auch immer sein, das Verfahren für Sie so schonend wie möglich durchzuführen. D.h., nach Möglichkeit muss das Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung gebracht werden, so dass erst garkeine Anklage gegen Sie erhoben wird und auch keine öffentliche Hauptverhandlung gegen Sie stattfindet.

Was ist wichtig?

Das Wichtigste: Schweigen Sie!

Sie sind nur verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen, die nicht bereits bekannt sind. Als Beschuldigter oder Beschuldigte haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern§ 136 StPO Machen Sie hiervon Gebrauch. Sie kennen den Stand der Ermittlungen nicht und sollten sich nicht dazu äußern. Durch eine Aussage kann eine Verteidigung in nicht wieder gutzumachender Weise erschwert werden. Dies gilt auch, wenn die Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) Ihnen weis machen wollen, Sie könnten durch eine Aussage Ihre Situation verbessern. Die Ermittlungsbehörden arbeiten erfolgsorientiert. Der Erfolg liegt in Ihrer späteren Verurteilung. Schweigen Sie daher auch, wenn Sie unschuldig sind. Lassen Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten. Die Gebühren für eine Erstberatung sind überschaubar und können auch durch Beratungshilfe abgedeckt sein.

Wahren Sie Fristen!

Wenn Sie die Aufforderung erhalten haben, einen Verteidiger oder eine Verteidigerin zu benennen, setzen Sie sich umgehend mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin Ihrer Wahl in Verbindung. Andernfalls wird ein Verteidiger oder eine Verteidigerin durch das Gericht bestimmt. Einmal bestellte Pflichtverteidiger oder Pflichtverteidigerinnen kostengünstig wieder “los zu werden”, ist meist nicht möglich. Die Frist hierfür beträgt in der Regel eine Woche.

Die Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Dannach wird der Strafbefehl rechtskräftig. Aber selbst bei versäumter Einspruchsfrist ist nicht alles verloren. Lassen Sie sich dann umgehend beraten.

Was kostet ein Strafverteidiger oder eine Strafverteidigerin?

Im Fall einer notwendigen Verteidigung wird Ihnen ein Strafverteidiger oder Strafverteidigerin Ihrer Wahl als sogenannter Pflichtverteidiger beigeordnet , §§ 140 – 142 StPO. Die Kosten trägt dann zunächst die Staatskasse. Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt vor, wenn Ihnen ein Verbrechen (Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr) vorgeworfen wird, wenn wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers oder einer Verteidigerin geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, daß Sie sich nicht selbst verteidigen können und unter den übrigen Voraussetzungen des § 140 StPO.

Wenn keine Beiordnung erfolgen kann, entstehen Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Beachten Sie hierzu die ausführlichen Hinweise zu den Kosten eines Rechtsanwalts.

Hinweis

In Strafsachen mit rassistischem, antisemitischem oder fremdenfeindlichem Hintergrund verteidige ich nicht. Dieser Bereich ist der Tätigkeit als Opferanwalt vorbehalten.

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