Verkehrsstrafrecht und Bußgeldsachen

Verkehrsstrafrecht

Die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen unterscheidet sich grundsätzlich nicht von der Verteidigung in sonstigen Strafsachen.

Ein besonderes Augenmerk muss bei einer Verteidigung in Verkehrsstrafsachen auf den Erhalt der Fahrerlaubnis gerichtet werden. Häufig wird bereits im Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO beantragt. Hiergegen stehen verschiedene Verteidigungs- und Rechtsmittel zur Verfügung, die abgestimmt auf die spätere Verteidigung in der Hauptsache herangezogen werden können.

Als Nebenstrafe wird bei Verkehrsstraftaten in der Regel eine Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist für die Neuerteilung nach §§ 69, 69a StGB angeordnet. Eine Verteidigung bei Verkehrsstraftaten muss auch darauf abzielen, die Zeit ohne Fahrerlaubnis so kurz wie möglich zu halten.

Die häufigsten vorgeworfenen Verkehrsstraftaten sind

Ordnungswidrigkeitenrecht

Beachten Sie Fristen!

Gegen einen Bußgeldbescheid kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch erhoben werden. Eine Wiedereinsetzung ist meist nicht möglich!

Auch wenn es sich bei dem Ordnungswidrigkeitenrecht nur um das “kleine Strafrecht” handelt, können die Folgen für Betroffene gravierend sein. Wenn ein Fahrverbot verhängt wird, ist oft die Existenz bedroht. Es sollten zudem bereits die ersten Punkte und nicht erst die letzten bekämpft werden.

Auch in Bußgeldsachen müssen Sie sich nicht äußern!

Lassen Sie im Falle eines Bußgeldbescheides einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Akteneinsicht nehmen. Es ergeben sich oft auch in vermeidlich aussichtslosen Fällen gute Verteidigungschancen.

Die häufigsten vorgeworfenen Verstöße sind

  • Rotlichtverstoß § 37 StVO, 132, 133 BKat
  • Geschwindigkeitsverstoß § 3 StVO, 8-10 BKat
  • Abstandsverstoß § 4 StVO. 12, 15 BKat
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