Verkehrsrecht

Wenn der Unfall von Ihrem Unfallgegner oder Ihrer Unfallgegnerin verursacht worden ist, schuldet die gegnerische Versicherung nicht nur Schadensersatz und gegebenenfalls Schmerzensgeld. Sie haben auch einen Anspruch auf Übernahme Ihrer Rechtsanwaltskosten, so dass die Beauftragung für Sie kostenfrei ist.

Durch eine professionelle Schadensregulierung können Ihre Ansprüche kostengünstig, effizient und schnell durchgesetzt werden. Häufig lässt sich die Zahlung gegnerischer Versicherungen durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin wesentlich beschleunigen und erhöhen.

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Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten, übernimmt die Kanzlei für Sie sämtliche Korrespondenz mit Behörden, Versicherungen und Sachverständigen. Dabei wird die Kommunikation nach Möglichkeit ausschließlich elektronisch über spezielle Plattformen abgewickelt (webAkte, DREBIS, EGVP), was die Abwicklung erheblich beschleunigt.

Bei schweren Verletzungen und langfristigen Unfallfolgen, sorgt die Kanzlei auch für Ihre zukünftige Absicherung durch den Unfallgegner und dessen Versicherung.

Sollte Ihnen vorgeworfen werden, den Verkehrsunfall verursacht zu haben und ist hierbei ein Mensch verletzt oder gar getötet worden, kommt zu der seelischen Belastung eines solchen Vorfalles in der Regel auch die Belastung durch ein Ermittlungsverfahren. Auch dann steht Ihnen die Kanzlei für Ihre Strafverteidigung zur Seite.

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