Der Schwerpunkt der Kanzlei ist die effektive und engagierte Verteidigung durch einen Strafverteidiger.
Bei Kontakt mit den Ermittlungsbehörden gilt: Schweigen Sie!
Lassen Sie sich durch einen Strafverteidiger beraten, bevor Sie einer Vorladung zur Vernehmung durch die Polizei folgen oder eine Einlassung abgeben. Die spätere Verteidigung kann andernfalls in nicht wieder gut zu machender Weise erschwert werden.
Rechtsanwalt Daniel Dietrich ist Fachanwalt für Strafrecht. Der Titel Fachanwalt für Strafrecht wird nur bei nachgewiesenen besonderen Kenntnissen und Erfahrung auf dem Gebiet des Strafrechts verliehen.
Lassen Sie es nicht darauf ankommen und beauftragen Sie von Anfang an einen Strafverteidiger, der sich im Strafrecht und Strafprozessrecht auskennt.
Für den Fall einer Verhaftung oder einer Hausdurchsuchung nutzen Sie bitte auch außerhalb der Geschäftszeiten die Notrufnummer in Strafsachen. Wenn der Anruf nicht sofort entgegen genommen werden kann, hinterlassen Sie gegebenenfalls Namen, Geburtsdatum und Aufenthaltsort des oder der Betroffenen sowie Dienststelle der Polizei auf dem Anrufbeantworter. Machen Sie keine Angaben zum Sachverhalt. In der Regel wird sich innerhalb von wenigen Stunden ein Strafverteidiger mit Ihnen in Verbindung setzen.
Strafrecht und Opfervertretung
In der Kanzlei werden Sie auch als Opfer einer Straftat, insbesondere bei Sexualdelikten, häuslicher Gewalt und rassistisch, antisemitisch oder faschistisch motivierten Staftaten als Nebenkläger*in umfassend betreut.