Rechtsanwalt und Strafverteidiger Daniel Dietrich

„Sie haben das Recht zu schweigen. Nutzen Sie es!“
Fachanwalt für Strafrecht Daniel Dietrich, § 136 Abs. 1 StPO
Rechtsanwalt Daniel Dietrich verteidigt Beschuldigte im Strafverfahren und Wehrdisziplinarverfahren. Als Fachanwalt für Strafrecht begleitet er Menschen in außergewöhnlichen Lebenssituationen, seit mehr als 2.000 Mandaten.
Rechtsanwalt Daniel Dietrich unterstützt Sie insbesondere bei:
- Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung
- Im Ermittlungsverfahren
- Einspruch gegen Strafbefehl
- Verteidigung gegen Anklage
- In der Hauptverhandlung
- Hausdurchsuchung, Beschlagnahme und Einziehung
- Im Wehrdisziplinarverfahren
- Im Revisionsverfahren
Mandantenstimmen:
„Sehr schnelle und kompetente Hilfe, klare Kommunikation, Ergebnis wie erhofft.“
„Von Anfang an verstanden gefühlt. Strukturierte Verteidigung, jederzeit erreichbar.“
„Professionell und menschlich. Sache eingestellt – uneingeschränkte Empfehlung.“